Die Energiewende schreitet voran und mit ihr die Frage,
wie wir unseren Stromverbrauch nachhaltiger und kosteneffizienter gestalten können. Für viele Verbraucher stellen die Begriffe „EEG-Umlage“ und „Eigenverbrauch“ immer noch ein Buch mit sieben Siegeln dar. In diesem Blogbeitrag werfen wir Licht ins Dunkel und erklären die wichtigsten Aspekte, die Sie wissen sollten.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um die Förderung von erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie ist eine Abgabe, die von allen Stromverbrauchern gezahlt wurde, um den Ausbau von Solar-, Wind- und anderen grünen Energiequellen zu unterstützen. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage wurden genutzt, um die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für Ökostrom und den Marktpreisen auszugleichen.
Abschaffung der EEG-Umlage
Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Verbraucher profitieren seither von einer finanziellen Entlastung, da diese Abgabe nicht mehr auf den Strompreis erhoben wird. Dennoch bleibt das Ziel der Förderung erneuerbarer Energien unverändert.
Was versteht man unter Eigenverbrauch?
Der Eigenverbrauch bezieht sich auf die Nutzung von selbst erzeugtem Strom – beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Statt den Strom vollständig ins Netz einzuspeisen, wird er direkt im Haushalt oder Unternehmen genutzt. Dies bietet zahlreiche Vorteile:
- Kostenersparnis: Eigenverbrauch reduziert die Abhängigkeit von teurem Netzstrom.
- Unabhängigkeit: Verbraucher können ihren Energiebedarf zum Teil selbst decken, was besonders bei steigenden Strompreisen attraktiv ist.
- Nachhaltigkeit: Die direkte Nutzung des selbst erzeugten Ökostroms trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei.
Gibt es eine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch?
Obwohl die EEG-Umlage auf den Strompreis abgeschafft wurde, war sie in der Vergangenheit auch für Eigenverbrauch relevant. Betreiber von Photovoltaikanlagen mussten eine reduzierte EEG-Umlage für den selbst genutzten Strom zahlen, falls ihre Anlage über einer bestimmten Leistung lag (meist über 10 kWp). Mit der Abschaffung der EEG-Umlage entfällt diese Abgabe vollständig.
Vorteile für Eigenverbraucher nach der Abschaffung der EEG-Umlage
- Keine Zusatzkosten für selbst erzeugten Strom.
- Höhere Attraktivität von Eigenverbrauch und Speichersystemen.
- Vereinfachte Kalkulation der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
Fazit
Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein bedeutender Schritt, der sowohl Verbraucher als auch Betreiber von Photovoltaikanlagen entlastet. Eigenverbrauch bleibt eine der besten Möglichkeiten, nachhaltigen Strom zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt oder darüber nachdenkt, eine zu installieren, sollte die Vorteile des Eigenverbrauchs besonders berücksichtigen – und jetzt, ohne EEG-Umlage, umso mehr.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung?
Bei Eigenverbrauch wird der selbst erzeugte Strom direkt im Haushalt oder Unternehmen genutzt, während bei der Einspeisung der Strom ins öffentliche Netz abgegeben wird.
Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eigenverbrauch zu erhöhen, z. B. durch die Installation einer Photovoltaikanlage, die Anschaffung eines Batteriespeichers oder die Optimierung des Energieverbrauchs.
Lohnt sich der Eigenverbrauch für mich?
Die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Strompreis, dem Standort der Photovoltaikanlage und dem individuellen Verbrauch. Eine genaue Berechnung ist daher empfehlenswert.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Eigenverbrauch?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die den Einbau von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen unterstützen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder einem Energieberater über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Wo kann ich mich über Eigenverbrauch informieren?
Es gibt zahlreiche Informationsquellen zum Thema Eigenverbrauch, z. B. die Internetseiten von Energieversorgern, Energieberatern oder Umweltverbänden.