Die energetische Sanierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ist nicht nur gut für die Umwelt und Ihren Geldbeutel durch geringere Energiekosten, sondern wird auch vom Staat gefördert – und zwar nicht nur durch Zuschüsse und Kredite, sondern auch durch eine steuerliche Förderung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Die steuerliche Förderung als attraktive Alternative oder Ergänzung
Neben den bekannten Förderprogrammen von KfW und BAFA bietet der Staat seit einigen Jahren die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen direkt von der Einkommensteuer abzuziehen. Dies kann eine attraktive Alternative sein, wenn Sie keine oder nur geringe Zuschüsse erhalten haben oder die Förderbedingungen der KfW/BAFA nicht passen. Zudem kann die steuerliche Förderung auch ergänzend zu anderen Förderungen genutzt werden, da die Bemessungsgrundlagen unterschiedlich sein können.
Welche Maßnahmen werden steuerlich gefördert?
Nicht jede Modernisierungsmaßnahme lässt sich steuerlich absetzen. Der Gesetzgeber hat klar definiert, welche energetischen Maßnahmen gefördert werden können. Dazu gehören laut § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken und Fußböden: Dies reduziert Wärmeverluste und senkt Heizkosten.
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren: Moderne, energieeffiziente Fenster und Türen verbessern die Wärmedämmung erheblich.
- Einbau oder Austausch einer Heizungsanlage: Der Einbau effizienter Heizungssysteme, insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien, wird gefördert.
- Einbau einer Lüftungsanlage: Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung trägt zur Energieeffizienz und einem gesunden Raumklima bei.
- Einbau von digitalen Energiemanagementsystemen: Smarte Technologien zur Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs werden ebenfalls gefördert.
- Kosten für Energieberater: Die Kosten für eine qualifizierte Energieberatung im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme sind ebenfalls abzugsfähig.
Die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
Um die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden: Vermietete Objekte sind von dieser direkten Steuerermäßigung ausgeschlossen. Hier können die Kosten jedoch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein: Maßgeblich ist das Datum der Fertigstellung des Gebäudes.
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden: Eigenleistungen sind nicht steuerlich absetzbar (Ausnahme: Materialkosten im Rahmen einer fachmännisch begleiteten Maßnahme).
- Es muss eine Rechnung des Fachunternehmens vorliegen: Diese Rechnung muss die erbrachten Leistungen und die Materialkosten detailliert ausweisen.
- Für bestimmte Maßnahmen (z.B. Heizungsaustausch) ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich: Diese bestätigt, dass die Maßnahme die Anforderungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Das Muster für diese Bescheinigung ist auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (BMF) verfügbar.
So machen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend
Die steuerliche Förderung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen die Kosten aktiv in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies geschieht über das Formular “Anlage Energetische Maßnahmen”.
- Verteilung der Förderung: Die Steuerermäßigung wird über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im darauffolgenden Jahr können Sie jeweils sieben Prozent der Kosten, maximal jedoch 14.000 Euro pro Jahr, von Ihrer Steuerschuld abziehen. Im dritten Jahr sind es dann noch einmal sechs Prozent, maximal 12.000 Euro. Insgesamt können Sie also bis zu 40.000 Euro an Kosten steuerlich geltend machen.
- Einreichung der Unterlagen: Zusammen mit Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Rechnungen der Fachunternehmen und gegebenenfalls die Bescheinigung nach § 35c EStG einreichen. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf.
Wichtige Hinweise und Tipps
- Fördermittel und Steuerermäßigung kombinieren: Es ist grundsätzlich möglich, sowohl staatliche Zuschüsse (z.B. von KfW oder BAFA) als auch die steuerliche Förderung für dieselbe Maßnahme zu nutzen. Allerdings wird die Steuerermäßigung auf die nach Abzug der Fördermittel verbliebenen Kosten berechnet.
- Frühzeitige Planung ist entscheidend: Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Förderbedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Energieberater oder Steuerberater unterstützen.
- Dokumentation ist das A und O: Sammeln Sie alle relevanten Belege sorgfältig, um die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben zu können.
- Gesetzliche Änderungen beachten: Die Förderbedingungen können sich ändern. Informieren Sie sich daher immer über den aktuellen Stand. Die offizielle Informationsseite des Bundesfinanzministeriums bietet hierzu aktuelle Informationen.
Fazit: Steuern sparen mit energetischer Sanierung
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Eigenheims zu senken. Durch die direkte Reduzierung Ihrer Steuerschuld können Sie bares Geld sparen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Informieren Sie sich gründlich über die Voraussetzungen und nutzen Sie diese staatliche Unterstützung!