Asbest entsorgen Lauenburg: AWSH-Höfe & Sanierung

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📅 Oktober 2026 • 📚 Ratgeber • 🏷️ DACH & DÄMMUNG

Asbest im Kr. Lauenburg: AWSH-Höfe, Gefahrstoffe & sichere Dachsanierung

Welche fünf AWSH-Recyclinghöfe im Kreis Herzogtum Lauenburg (Grambek, Ratzeburg, Lanken, Wentorf, Wiershop) Asbestzement annehmen, warum der Standort Lauenburg/Elbe ausgeschlossen ist und was für Dachrückbau und Photovoltaik gilt.

🚛 5 AWSH-Höfe mit Asbest-Annahme
🚫 Keine Annahme am Hof Lauenburg/Elbe
🛡️ Gefahrstoff- & KMF-Vorgaben
🏠 Dachsanierung & PV-Überbauungsverbot

Asbest entsorgen im Kreis Herzogtum Lauenburg: Energetische Dachsanierung am norddeutschen Klinkerhaus mit neuer AufsparrendämmungThematische Abbildung: Dient der visuellen Orientierung. Technische Anschluss- und Verlegedetails richten sich zwingend nach den individuellen Herstellervorgaben und der Planung des Fachbetriebs.
Thematische Abbildung: Dient der visuellen Orientierung. Technische Anschluss- und Verlegedetails richten sich zwingend nach den individuellen Herstellervorgaben und der Planung des Fachbetriebs.

💡 Auf den Punkt gebracht

Die kurze Antwort: Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) staubdicht verpackten Asbestzement an den fünf Recyclinghöfen Grambek (bei Mölln), Ratzeburg, Lanken/Elmenhorst (bei Schwarzenbek), Wentorf bei Hamburg und Wiershop (bei Geesthacht) an. Am AWSH-Recyclinghof in Lauenburg/Elbe (Juliusburger Landstraße) wird hingegen kein Asbestzement angenommen. Die Annahme auf den Höfen regelt nur den Entsorgungsweg für verpackte Kleinmengen, ersetzt jedoch nicht die strengen Schutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung bei Abbruch- und Demontagearbeiten. Auf bestehenden Asbestzementdächern dürfen zudem keine Photovoltaikanlagen montiert oder aufgeständert werden.

Ob Siedlungshäuser und Bungalows in Geesthacht, Wentorf und Schwarzenbek, ältere Eigenheime in Mölln, Ratzeburg und Lauenburg/Elbe oder Hof- und Nebengebäude rund um Büchen und im Amt Breitenfelde: Da rund die Hälfte des Wohngebäudebestands im Kreis Herzogtum Lauenburg vor 1979 errichtet wurde, begegnen Eigentümern bei der Dachsanierung regelmäßig asbestverdächtige Faserzementplatten und alte künstliche Mineralfaserdämmstoffe.

1. Asbestzement & alte Mineralwolle im Lauenburger Gebäudebestand einordnen

Bei Gebäuden, Anbauten und Garagen aus den 1950er- bis frühen 1990er-Jahren stehen vor einer Dachmodernisierung vor allem zwei Baustoffgruppen im Mittelpunkt der Schadstoffprüfung: asbesthaltige Faserzementprodukte (wie Wellplatten, Dach- und Giebelschindeln) sowie ältere Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF, alte Glas- und Steinwolle).

  • Asbestzement (Verwendungsverbot ab Ende 1993): Faserzementplatten, die bis 1993 hergestellt und verbaut wurden, gelten grundsätzlich als asbestverdächtig. Erste asbestfreie Platten kamen zwar ab Ende der 1980er-Jahre (oft mit Stempelung AF oder NT) in den Handel, parallel wurden jedoch noch Restbestände verarbeitet. Fehlt ein eindeutiger Nachweis, verschafft nur eine Laboranalyse einer Materialprobe vor Beginn der Arbeiten Gewissheit.
  • Alte Mineralwolle / KMF (Abgrenzung 1996 und Juni 2000): Die AWSH stuft Mineralfaserdämmstoffe, die vor 1996 hergestellt wurden, wegen ihrer lungengängigen, biopersistenten Fasern als krebserregend ein. Zwischen 1996 und dem bundesweiten Herstellungs- und Verwendungsverbot im Juni 2000 stellten die Hersteller auf biolösliche Mineralwolle (erkennbar am RAL-Gütezeichen) um. Kann für alte Dämmwolle vor Baujahr 2000 keine Unbedenklichkeit nachgewiesen werden, muss sie beim Ausbau und bei der AWSH-Abgabe staubdicht in reißfesten KMF-Säcken verpackt werden.

Wer glaubt, ein verwittertes oder bemoostes Wellasbestdach vor einer Beschichtung mit dem Hochdruckreiniger abspritzen oder mit harten Bürsten abschrubben zu dürfen, begeht einen gefährlichen Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung: Jedes Abstrahlen, Abbürsten, Schleifen, Schneiden oder Bohren an Asbestzement setzt hochkonzentrierte Asbestfasern frei und kontaminiert Dach, Regenrinne und Gartenboden.

2. Übersicht: AWSH-Recyclinghöfe im Kreis Herzogtum Lauenburg (Annahme vs. Ausschluss)

Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) legt für jeden Recyclinghof im Kreis Herzogtum Lauenburg genau fest, welche Abfallarten angenommen werden. Während fünf Standorte im Kreisgebiet staubdicht verpackten Asbestzement annehmen, ist der Hof in Lauenburg/Elbe hierfür ausgeschlossen – und Städte wie Geesthacht, Mölln oder Schwarzenbek nutzen die jeweils direkt benachbarten Kreishöfe:

AWSH-Recyclinghof / StadtAdresse im Kreis Herzogtum LauenburgAsbestzement-AnnahmeEinzugsgebiet & Verpackungsvorgaben
Grambek (Raum Mölln)Vor dem Bockholt, 23883 GrambekJa (AWSH-Annahmehof)Anlaufstelle für Mölln, Breitenfelde und Umgebung; unzerkleinert und staubdicht in zugelassenen Säcken/Big-Bags.
RatzeburgRobert-Bosch-Straße 7b, 23909 RatzeburgJa (AWSH-Annahmehof)Annahme für Ratzeburg und den Nordkreis; ausschließlich luft- und staubdicht verpackt nach aktuellem AWSH-Tarif.
Lanken / Elmenhorst (Raum Schwarzenbek)Kesselflickerstraße 14, 21493 Elmenhorst (OT Lanken)Ja (AWSH-Annahmehof)Zentrale Annahme für Schwarzenbek, Büchen und Amt Schwarzenbek-Land; reißfeste Spezialsäcke/Big-Bags direkt vor Ort erhältlich.
Wentorf bei HamburgAuf dem Ralande 11, 21465 Wentorf bei HamburgJa (AWSH-Annahmehof)Annahme für Wentorf, Wohltorf, Aumühle und Börnsen; Zufahrt per Servicekarte, bargeldlose Zahlung am Automaten.
Wiershop (Raum Geesthacht)Rappenberg, 21502 WiershopJa (AWSH-Annahmehof)Zentrale Anlaufstelle für Geesthacht und das Amt Hohe Elbgeest; staubdicht verpackte Anlieferung Pflicht.
Lauenburg/ElbeJuliusburger Landstraße 12, 21481 Lauenburg/ElbeNein (Keine Asbest-Annahme)Laut AWSH-Annahmeliste für Asbestzement ausgeschlossen! Anlieferer aus Lauenburg weichen auf Wiershop oder Lanken aus.

An allen fünf zugelassenen AWSH-Standorten (Grambek, Ratzeburg, Lanken, Wentorf und Wiershop) gilt: Asbestzement und alte KMF-Dämmwolle dürfen niemals lose auf dem Anhänger oder im Kofferraum angeliefert werden. Geeignete reißfeste Asbestsäcke und Platten-Big-Bags mit Warndruck sind auf den Recyclinghöfen erhältlich. Da sich Annahmebedingungen oder Kontingente ändern können, empfiehlt sich vorab ein Blick in die aktuelle AWSH-Annahmeliste.

3. Privatanlieferung vs. Komplettdach: Gefahrstoffrecht & Fachbetriebs-Entsorgung

Aus dem Kleinmengentarif der AWSH für Privathaushalte darf keinesfalls geschlossen werden, dass Hausbesitzer ein komplettes Asbestdach in Eigenregie abdecken sollten. Die Schutz- und Tätigkeitsbeschränkungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch bei privaten Bauarbeiten, sobald die Gefahr besteht, dass Platten brechen oder Fasern in die Umwelt gelangen.

Bei Bestandsaufnahmen durch Fachbetriebe zeigt sich regelmäßig, dass für den sicheren Rückbau ganzer Dach- oder Fassadenflächen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu Asbest maßgeblich sind – einschließlich behördlicher Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde, nachgewiesener Sachkunde der Einsatzleitung und abgestimmter Baustellenlogistik.

DEMONTAGE DURCH FACHBETRIEBE

Faserarmer Dachrückbau

  • Fristgerechte Anzeige der Sanierungsarbeiten bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
  • Besprühen abgewitterter Plattenoberflächen mit Faserbindemittel vor dem Lösen der Verschraubung
  • Zerstörungsfreies Abheben ganzer Platten ohne Brechen, Sägen oder Abwerfen
  • Absaugen der Dachkonstruktion und Sparrenfelder mit zugelassenen Industriestaubsaugern der Staubklasse H
  • Unmittelbares staubdichtes Einschlagen in gekennzeichnete Platten-Big-Bags
GROSSMENGA- & GEWERBELOGISTIK

Container & Entsorgungszentren

  • Bei kompletten Haus-, Bungalow- oder Scheunendächern direkter Einsatz von Baustellen-Containern mit Big-Bag-Inlinern
  • Kranverladung direkt vom Dach in den Container vermeidet Plattenbruch und mehrfaches Umladen
  • Ergänzend zu den AWSH-Höfen stehen im Kreisgebiet spezialisierte Entsorgungsfachbetriebe (wie in Grambek oder im Abfallwirtschaftszentrum Wiershop) für Großmengen bereit
  • Lückenlose Dokumentation durch Übernahmescheine und Wiegebelege im Nachweisverfahren

4. Photovoltaik auf Asbestzement: Warum Überdecken und Aufständern verboten sind

Im Zuge der energetischen Sanierung möchten viele Eigentümer in Geesthacht, Mölln, Ratzeburg, Schwarzenbek oder Büchen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Besteht die vorhandene Eindeckung noch aus asbesthaltigen Wellplatten oder Schindeln, greift das strikte Überbauungsverbot der Gefahrstoffverordnung.

In der handwerklichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht nur das Durchbohren von Asbestzementplatten für Dachhaken oder Stockschrauben verboten ist: Untersagt sind ausdrücklich auch sämtliche Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten auf bestehenden Asbestdächern. Selbst klemmende oder ballastierte Montagesysteme ohne Bohrung sind unzulässig. Vor der Montage einer Solaranlage muss die alte Faserzementeindeckung daher vollständig entfernt und durch eine asbestfreie Neueindeckung ersetzt werden.

5. Energetischer Dachneuaufbau: Dampfbremse, Schichtaufbau & Windsogsicherung

Nach dem fachgerechten Rückbau der Altschadstoffe liegt das Sparrentragwerk von außen frei und lässt sich ohne Eingriff in bewohnte Innenräume mit einer leistungsfähigen Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch modernisieren.

Aus typischen Bauschadensmustern geht hervor, dass der Schutz vor Tauwasser und Schimmel im Steildach stets vom bauphysikalisch abgestimmten Zusammenspiel aller Schichten abhängt.

⚠️ Bauphysik im Steildach: Luftdichtheitsebene, Diffusionsgefälle & Windsogsicherung

Damit keine feuchtwarme Raumluft aus dem Dachgeschoss per Luftströmung (Konvektion) in die Wärmedämmung gelangt und dort an kalten Wintertagen kondensiert, muss raumseitig eine durchgehend verklebte Dampfbremse und außenseitig eine diffusionsoffene Unterdeck- bzw. Unterspannbahn eingebaut werden, sodass der Diffusionswiderstand von innen nach außen abnimmt. Gleichzeitig berechnet der ausführende Dachdeckerbetrieb die erforderliche Verklammerung der neuen Dachziegel bzw. die Befestigungsdichte von Profilblechen standortbezogen nach der örtlichen Windlastzone, der Geländekategorie (etwa exponierte Lagen am Elbhang in Geesthacht/Lauenburg oder an den freien Seenflächen um Ratzeburg) sowie der Gebäudehöhe.

6. Weitere Sanierungsratgeber für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Vertiefende Informationen zu den angrenzenden Gewerken und den lokalen Infrastrukturvorgaben im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie in den zugehörigen Ratgebern:

🗺️ Sanierungsfahrplan Schleswig-Holstein

Der zentrale Hauptleitfaden für Schleswig-Holstein: Alle 6 Sanierungsphasen, Förderlogik, Küstenschutz und die sinnvolle Reihenfolge der Gewerke.

Zum Landes-Hauptleitfaden →

🏠 Gebäudedämmung planen

Überregionaler Hauptleitfaden zu Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Taupunkt und Luftdichtheitskonzepten.

Zum Dämmungs-Leitfaden →

🔥 Wärmeplanung & Wärmepumpe

Kommunale Wärmepläne in Mölln, Wentorf, Geesthacht, Ratzeburg, Lauenburg, Büchen und Schwarzenbek sowie gesenkte Heizlast nach Dachdämmung.

⏳ Ratgeber folgt in Kürze

💧 Wasserhärte & Kalkschutz

Trinkwasserwerte von 9,3 bis 16,0 °dH im Kreis Herzogtum Lauenburg und Schutz für Warmwasserspeicher.

⏳ Ratgeber folgt in Kürze

📋 Checkliste: Asbestentsorgung & Dachsanierung im Kreis Herzogtum Lauenburg
  • Alte Faserzementplatten (Baujahre bis ca. 1993) bei fehlender Kennzeichnung vorab per Materialprobe auf Asbest prüfen lassen
  • Alte Mineralwolle differenziert bewerten (Herstellung vor 1996 gilt bei der AWSH als krebserregend; Übergangszeit bis Juni 2000 ohne Nachweis ebenfalls staubdicht als KMF verpacken)
  • Hochdruckreiniger, Abbürsten, Anbohren sowie das Überbauen von Asbestzementdächern mit Photovoltaikanlagen strikt unterlassen
  • Bei zulässigen Kleinmengen nur die fünf freigegebenen AWSH-Höfe Grambek, Ratzeburg, Lanken, Wentorf oder Wiershop anfahren (keine Asbest-Annahme am Hof Lauenburg/Elbe!)
  • Asbestzement und alte KMF-Wolle niemals brechen oder lose transportieren, sondern staubdicht in zugelassenen AWSH-Säcken bzw. Platten-Big-Bags verpacken
  • Komplettdächer durch einen sachkundigen Fachbetrieb mit Baustellen-Container, Luftdichtheitskonzept und standortgerechter Windsogsicherung sanieren lassen

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Asbestentsorgung im Herzogtum Lauenburg

An welchen AWSH-Recyclinghöfen im Kreis Herzogtum Lauenburg wird Asbestzement angenommen – und wo nicht?

Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt die Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) staubdicht verpackten Asbestzement an den fünf Recyclinghöfen in Grambek (Vor dem Bockholt, bei Mölln), Ratzeburg (Robert-Bosch-Straße 7b), Lanken/Elmenhorst (Kesselflickerstraße 14, bei Schwarzenbek), Wentorf bei Hamburg (Auf dem Ralande 11) und Wiershop (Rappenberg, bei Geesthacht) an. Am AWSH-Recyclinghof in Lauenburg/Elbe (Juliusburger Landstraße 12) wird hingegen kein Asbestzement angenommen.

Darf auf einem alten Wellasbestdach eine Photovoltaikanlage montiert werden?

Nein. Nach der Gefahrstoffverordnung sind neben dem Anbohren oder Anschneiden auch das Überdecken, Überbauen und Aufständern von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf bestehenden Asbestzementdächern verboten. Vor der Installation einer Solaranlage muss die asbesthaltige Dacheindeckung vollständig zurückgebaut und durch eine asbestfreie Neueindeckung ersetzt werden.

Ab welchem Baujahr gilt alte Mineralwolle unter dem Dach bei der AWSH als gefährlicher Abfall?

Die AWSH stuft künstliche Mineralfaserdämmstoffe (Glas- und Steinwolle), die vor 1996 hergestellt wurden, als krebserregend ein. Zwischen 1996 und dem gesetzlichen Verbot biopersistenter Fasern im Juni 2000 erfolgte die Umstellung auf biolösliche Dämmwolle (erkennbar am RAL-Gütezeichen). Liegt für Dämmwolle aus Bestandsdächern vor Baujahr 2000 kein Unbedenklichkeitsnachweis vor, muss sie ebenfalls staubdicht in reißfesten KMF-Säcken verpackt werden.

Fazit: Rechtssichere Schadstoffsanierung als Fundament für Dachdämmung & Photovoltaik

Wer im Kreis Herzogtum Lauenburg die fünf für Asbest freigegebenen AWSH-Recyclinghöfe (Grambek, Ratzeburg, Lanken, Wentorf und Wiershop) vom ausgeschlossenen Standort Lauenburg/Elbe unterscheidet und die strikte Verpackungspflicht einhält, vermeidet unnötige Anfahrten. Da der Abbruch kompletter Asbestdächer und das Überbauungsverbot für Photovoltaik strengen gefahrstoffrechtlichen Regeln unterliegen, gehört die Dachsanierung in die Hände eines sachkundigen Fachbetriebs vor Ort.

Im Sanierungsfahrplan Schleswig-Holstein lesen Sie, wie sich Dachdämmung, Photovoltaik und Heizungstausch optimal verbinden lassen.