Asbest entsorgen in Plön: AWKP-Vorgaben, Big-Bags & sichere Dachsanierung
Wie die Entsorgung von Asbestzement und alter Mineralwolle im Kreis Plön (AWKP) geregelt ist, warum Kompostplätze wie Plön-Tweelhörsten, Schönberg, Wankendorf und Helmstorf ausgeschlossen sind und worauf es bei der Dachsanierung ankommt.
Thematische Abbildung: Dient der visuellen Orientierung. Technische Anschluss- und Verlegedetails richten sich zwingend nach den individuellen Herstellervorgaben und der Planung des Fachbetriebs.
Thematische Abbildung: Dient der visuellen Orientierung. Technische Anschluss- und Verlegedetails richten sich zwingend nach den individuellen Herstellervorgaben und der Planung des Fachbetriebs.
Die kurze Antwort: Im Kreis Plön (Zuständigkeit: Abfallwirtschaft Kreis Plön / AWKP mbH, Behler Weg 21a in Plön) werden asbesthaltige Baustoffe wie Eternit-Wellplatten oder Dachschindeln nicht offen über die regionalen Kompostplätze (Plön-Tweelhörsten, Schönberg, Wankendorf, Helmstorf), das Schadstoffmobil oder normale Bauschuttcontainer angenommen. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich unzerkleinert und staubdicht in zugelassenen Asbest-Big-Bags / Platten-Big-Bags über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, regionale Containerdienste und zugelassene Deponien nach Abstimmung mit der AWKP-Abfallberatung. Auf bestehenden Asbestzementdächern ist zudem jede Montage oder Aufständerung von Photovoltaikanlagen gesetzlich untersagt.
Ob Bungalows und Siedlungshäuser der 1960er- und 1970er-Jahre in Schwentinental, Heikendorf, Mönkeberg und Preetz, Ferien- und Küstenimmobilien in Laboe, Schönberg und Hohwacht oder Hofanlagen rund um Plön, Wankendorf und Lütjenburg: Vor einer Dachsanierung oder Photovoltaik-Montage steht bei vielen Bestandsbauten im Kreis Plön die Prüfung auf Asbestzement und alte Mineralfaserdämmstoffe an.
1. Asbestzement & alte Mineralwolle im Gebäudebestand des Kreises Plön
Bei Bestandsgebäuden, die bis Anfang der 1990er-Jahre errichtet oder eingedeckt wurden, begegnen Dachdeckern und Bauherren vor allem zwei schadstoffrelevante Baustoffgruppen: fest gebundener Asbestzement (gewellte Dachplatten, kleinformatige Fassaden- und Dachschindeln, Blumenkästen, Fall- und Lüftungsrohre) sowie ältere Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF, alte Glas- und Steinwolle).
Für die sichere zeitliche Abgrenzung sind zwei Stichtage maßgeblich:
- Asbestzement (Herstellungs- und Verwendungsverbot ab Ende 1993): Sämtliche Faserzementplatten, die bis 1993 produziert und verbaut wurden, gelten zunächst als asbestverdächtig. Ab Ende der 1980er-Jahre wurden zwar erste asbestfreie Platten (oft mit dem Stempel AF oder NT) hergestellt, parallel kamen jedoch noch Restbestände zum Einsatz. Fehlt eine eindeutige Kennzeichnung auf der Plattenrückseite, schafft vor Sanierungsbeginn nur eine Materialprobenanalyse im Labor rechtssichere Klarheit.
- Künstliche Mineralfasern (KMF – Abgrenzung 1996 und Juni 2000): Alte Glas- und Steinwolle, die vor 1996 produziert wurde, stuft das Gefahrstoffrecht wegen ihrer lungengängigen, biopersistenten Fasern als krebserregend ein. Zwischen 1996 und dem bundesweiten Herstellungs- und Verwendungsverbot für alte KMF im Juni 2000 erfolgte die Umstellung auf biolösliche Mineralwolle (erkennbar unter anderem am RAL-Gütezeichen). Liegt für Dämmwolle aus Bestandsdächern vor Baujahr 2000 kein Nachweis der Unbedenklichkeit vor, muss sie beim Ausbau und Transport staubdicht in reißfesten KMF-Gewebesäcken verschlossen werden.
Wer glaubt, ein verwittertes oder bemoostes Wellplattendach vor einer Sanierung mit dem Hochdruckreiniger abspritzen oder mit harten Bürsten abbürsten zu dürfen, gefährdet sich und die Nachbarschaft massiv: Jedes Abstrahlen, Abbürsten, Schleifen, Schneiden oder Bohren an Asbestzement setzt Millionen lungengängiger Fasern frei und verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung.
2. Übersicht: AWKP-Standorte, Kompostplätze & zulässige Entsorgungswege
Im Kreis Plön unterscheidet sich die Abfalllogistik deutlich von manchen Nachbarkreisen: Die Abfallwirtschaft Kreis Plön (AWKP mbH / ARWKP AöR) betreibt im Kreisgebiet mehrere Kompostplätze für Grünabfälle sowie den zentralen Betriebshof in Plön – keiner dieser Grünabfallplätze nimmt jedoch Asbest oder alte Dämmwolle an.
| Einrichtung / Entsorgungsweg im Kreis Plön | Standort / Zuständigkeit | Asbestzement-Annahme | Verbindliche Vorgaben für Eigentümer & Betriebe |
|---|---|---|---|
| Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe & Containerdienste | Regionale Fachbetriebe im Raum Plön / Preetz / Schwentinental / Ostholstein | Ja (Regelweg für Privat & Gewerbe) | Staubdichte Verpackung in zugelassenen Big-Bags / Platten-Big-Bags; Abholung per Container oder Direktanlieferung an zugelassene Deponien mit Entsorgungsnachweis. |
| AWKP-Betriebshof & Abfallberatung Plön | Behler Weg 21a, 24306 Plön | Zentrale Beratung & Koordination | Annahme regulärer Wertstoffe/Sperrmüll am Wertstoffhof; für Asbest-Kleinmengen und zugelassene Partnerbetriebe vorab Abstimmung mit dem AWKP-Kundenservice. |
| Kompostplatz Plön & Kompostplatz Wankendorf | Tweelhörsten (Plön) & Drögenkuhlen (Wankendorf) | Nein (Keine Asbest-Annahme) | Reine Annahmestellen für saubere Garten- und Grünabfälle; keinerlei Annahme von Bauabfällen, Dämmwolle oder Asbest. |
| Kompostplatz Schönberg & Kompostplatz Helmstorf | Brookauweg (Schönberg) & An der B 202 (Helmstorf) | Nein (Keine Asbest-Annahme) | Ausschließlich für Grün- und Strauchschnitt zugelassen; Asbestzement ist strikt ausgeschlossen. |
| Schadstoffmobil & kommunale Bauhöfe (Preetz, Schwentinental, Heikendorf, Lütjenburg) | Mobile Sammlung / städtische Betriebshöfe | Nein (Keine Asbest-Annahme) | Das Schadstoffmobil nimmt nur flüssige/chemische Haushaltsschadstoffe (Farben, Lacke, Chemikalien) an, jedoch niemals Faserzementplatten. |
3. Rückbau nach Gefahrstoffrecht: Warum Container & Fachbetriebe Standard sind
Weil Asbestzement auf einer hierfür zugelassenen Deponie (Deponieklasse I bzw. II) abgelagert werden muss und bereits beim Transport strengen Gefahrgut- und Verpackungsregeln unterliegt, läuft die Entsorgung im Kreis Plön in der Praxis über spezialisierte Dachdecker-, Abbruch- und Containerdienstbetriebe.
Bei Bestandsaufnahmen durch Fachbetriebe zeigt sich regelmäßig, dass der Versuch, alte Wellplatten selbst vom Dach zu lösen und im eigenen Pkw-Anhänger zu transportieren, nicht nur gegen die Tätigkeitsbeschränkungen der Gefahrstoffverordnung verstößt, sondern auch an der fehlenden Verlademöglichkeit für die schweren Platten-Big-Bags scheitert.
Sachkundiger Rückbau
- Fristgerechte Anzeige der Asbestsanierung bei der Arbeitsschutzbehörde und Leitung durch sachkundiges Personal
- Einsprühen verwitterter Plattenoberflächen mit Faserbindemittel vor dem Lösen der Befestigungsschrauben
- Zerstörungsfreies Abheben ganzer Platten ohne Brechen, Sägen oder Abwerfen in offene Mulden
- Absaugen von Dachlattung und Sparrenfeldern mit zugelassenen Industriestaubsaugern der Staubklasse H
Platten-Big-Bags & Nachweis
- Einlegen der unzerkleinerten Platten direkt am Ausbauort in zugelassene, reißfeste Platten-Big-Bags mit Warndruck
- Sichere Kranverladung in geschlossene Absetz- oder Abrollcontainer regionaler Entsorgungsfachbetriebe
- Separate, staubdichte Verpackung alter KMF-Dämmwolle (vor Juni 2000) in speziellen KMF-Gewebesäcken
- Aushändigung der offiziellen Übernahme- und Wiegescheine als rechtssicherer Entsorgungsnachweis für den Eigentümer
4. Photovoltaik auf Asbestdächern: Verbot von Überdecken und Aufständern
Viele Hausbesitzer im Kreis Plön möchten die Dachflächen ihres Wohnhauses, Carports oder Nebengebäudes für eine Photovoltaikanlage nutzen. Besteht die vorhandene Eindeckung noch aus asbesthaltigen Wellplatten oder Schindeln, greift das bundesweite Überbauungsverbot der Gefahrstoffverordnung.
In der handwerklichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass nicht nur das Durchbohren der Platten für Dachhaken oder Stockschrauben verboten ist: Gesetzlich untersagt sind ausdrücklich auch das Überdecken, Überbauen sowie das Aufständern von Solaranlagen auf bestehenden Asbestzementdächern. Selbst klemmende oder ballastierte Montagesysteme ohne Bohrung dürfen auf einem Asbestdach nicht installiert werden, da das schadstoffhaltige Material darunter für spätere Instandhaltungsarbeiten weiter genutzt würde.
Vor der Montage einer Photovoltaikanlage ist daher zwingend der vollständige Rückbau der alten Faserzementeindeckung erforderlich. Handwerklich sinnvoll ist es, das freigelegte Dach direkt energetisch zu dämmen und mit einer neuen, sturmsicheren Eindeckung (z. B. Tonziegel, Betondachsteine oder Trapezblech) auszustatten, in welche die PV-Unterkonstruktion dauerhaft regensicher integriert wird.
5. Energetischer Dachneuaufbau: Dampfbremse & Windsogsicherung an Küste und Seen
Sobald die alte Faserzementeindeckung und eine eventuell vorhandene alte KMF-Dämmwolle abgetragen sind, lässt sich der Dachstuhl von außen als Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung modernisieren, ohne dass ausgebaute Wohnräume im Inneren aufgebrochen werden müssen.
Aus typischen Bauschadensmustern geht hervor, dass beim Dachneuaufbau im Kreis Plön vor allem die Luftdichtheitsebene und die erhöhte Windbelastung an der Ostseeküste und den großen Seen beachtet werden müssen.
Damit im Winter keine feuchtwarme Raumluft in die neue Dämmung strömt und dort zu Tauwasser- und Schimmelschäden führt, müssen die raumseitige Dampfbremse (mit dauerhaft verklebten Anschlüssen an Traufe, Giebel und Dachfenstern) und die außenseitige, diffusionsoffene Unterdeckbahn bauphysikalisch exakt aufeinander abgestimmt sein. Ebenso wichtig ist im Kreis Plön die standortbezogene Sturmsicherung: In den exponierten Küstengemeinden der Probstei und Kieler Förde (Laboe, Stein, Schönberg, Heikendorf, Hohwacht) sowie an den freien Ufer- und Höhenlagen des Großen Plöner Sees und Selenter Sees berechnet der Dachdecker-Meisterbetrieb die erforderliche Sturmverklammerung der Dachziegel exakt nach Windlastzone, Geländekategorie und Dachgeometrie.
6. Weitere Sanierungsratgeber für den Landkreis Plön
Vertiefende Informationen zu den angrenzenden Gewerken und den lokalen Infrastrukturvorgaben im Kreis Plön finden Sie in den zugehörigen Ratgebern:
🗺️ Sanierungsfahrplan Schleswig-Holstein
Der zentrale Hauptleitfaden für Schleswig-Holstein: Alle 6 Sanierungsphasen, Förderlogik, Küstenschutz und die sinnvolle Reihenfolge der Gewerke.
🏠 Gebäudedämmung planen
Überregionaler Hauptleitfaden zu Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Taupunkt und Luftdichtheitskonzepten.
🔥 Wärmeplanung & Wärmepumpe
Kommunale Wärmepläne in Schwentinental, Preetz-Land, Plön und Schrevenborn sowie reduzierte Heizlast nach Dachdämmung.
⏳ Ratgeber folgt in Kürze
💧 Wasserhärte & Kalkschutz
Trinkwasserwerte von 12 bis 18,6 °dH im Kreis Plön (Plön, Preetz, Schwentinental, Heikendorf, Schönberg, Lütjenburg).
⏳ Ratgeber folgt in Kürze
- Ungekennzeichnete Faserzementplatten (Baujahre bis 1993) vor Sanierungsbeginn per Laborprobe auf Asbest prüfen lassen
- Alte Mineralwolle (vor 1996 bzw. bis Juni 2000 ohne RAL-Gütezeichen) beim Ausbau staubdicht in reißfesten KMF-Gewebesäcken verpacken
- Keinesfalls Asbestplatten mit dem Hochdruckreiniger abspritzen, abbürsten, anbohren oder mit Photovoltaik überbauen
- Asbest niemals zu den Kompostplätzen (Plön-Tweelhörsten, Schönberg, Wankendorf, Helmstorf) oder zum Schadstoffmobil bringen
- Entsorgung in zugelassenen Platten-Big-Bags über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe / Containerdienste nach Vorgabe der AWKP abwickeln
- Energetischen Dachneuaufbau inklusive Luftdichtheitskonzept und Küsten-Windsogsicherung durch einen Dachdecker-Fachbetrieb ausführen lassen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Offizielle Informationen zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (Asbest und Faserstäube) sowie zu Tätigkeitsbeschränkungen.
Umweltbundesamt (UBA)Fachinformationen zum Erkennen, Bewerten und sicheren Entsorgen von Asbest und älteren künstlichen Mineralfasern (KMF).
7. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Asbestentsorgung im Kreis Plön
Nehmen die Kompostplätze in Plön, Schönberg, Wankendorf oder Helmstorf Asbestplatten an?
Nein. Die Kompostplätze im Kreis Plön (Plön-Tweelhörsten, Schönberg am Brookauweg, Wankendorf-Drögenkuhlen und Helmstorf an der B 202) dienen ausschließlich der Annahme von Grün- und Gartenabfällen. Auch am mobilen Schadstoffmobil oder in normalen Bauschuttcontainern darf kein Asbest abgegeben werden.
Wie wird Asbestzement im Kreis Plön offiziell entsorgt?
Im Kreis Plön erfolgt die Entsorgung von Asbestzement über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, regionale Containerdienste und zugelassene Deponien in Abstimmung mit der Abfallwirtschaft Kreis Plön (AWKP mbH, Behler Weg 21a in Plön). Das Material muss unzerkleinert und staubdicht in zugelassenen Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags verpackt werden; bei kompletten Dachsanierungen übernimmt der sachkundige Dachdecker- oder Abbruchbetrieb die gesamte Logistik und Nachweisführung.
Darf auf einem alten Eternitdach im Kreis Plön eine Solaranlage montiert werden?
Sofern die Faserzementplatten vor Ende 1993 verbaut wurden und Asbest enthalten, ist jede Montage, Aufständerung oder Überdeckung mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage nach der Gefahrstoffverordnung verboten. Das Dach muss vor der PV-Installation fachgerecht saniert und mit einer asbestfreien Eindeckung versehen werden.
Fazit: Fachgerechter Rückbau schützt Gesundheit und bereitet das Dach für PV vor
Da im Kreis Plön keine offene Asbestannahme über die Grünabfall- und Kompostplätze stattfindet und der Rückbau ganzer Dachflächen strengen gefahrstoffrechtlichen Regeln unterliegt, ist die Beauftragung eines sachkundigen Dachdecker- oder Sanierungsfachbetriebs der sicherste Weg. So erhalten Sie aus einer Hand den zertifizierten Entsorgungsnachweis, eine moderne Wärmedämmung und ein sturmsicheres neues Dach für Ihre Photovoltaikanlage.
Im Sanierungsfahrplan Schleswig-Holstein erfahren Sie, wie Dachsanierung, Heizungstausch und Elektroinstallation sinnvoll ineinandergreifen.
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