Dieser Artikel analysiert die rechtliche Situation, klärt über Fristen auf und zeigt, warum die Freiwilligkeit an bestimmten Punkten endet.
Was ist der iSFP eigentlich genau?
Bevor wir die Frage der Verpflichtung klären, lohnt sich ein Blick auf die Natur des Dokuments. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Beratungsinstrument, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte nimmt den Ist-Zustand Ihrer Immobilie auf und entwickelt eine Strategie, wie das Gebäude schrittweise oder in einem Zug zum “Effizienzhaus” saniert werden kann.
Das Ergebnis ist eine farbcodierte Roadmap, die energetische Schwachstellen aufzeigt und Maßnahmenpakete schnürt. Doch trotz des amtlichen Charakters und der staatlichen Förderung der Erstellungskosten (bis zu 50 %) bleibt der iSFP primär eines: ein Planungswerkzeug für den Eigentümer, kein Verwaltungsakt der Behörde.
Rechtliche Einordnung: Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?
Um es direkt auf den Punkt zu bringen: Nein, grundsätzlich muss der Sanierungsfahrplan nicht umgesetzt werden. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das einen Immobilienbesitzer zwingt, die in einem iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen, nur weil dieser Plan existiert.
Viele Eigentümer befürchten, dass sie mit der Beauftragung eines Energieberaters eine Art “Büchse der Pandora” öffnen und sich dem Staat gegenüber verpflichten, teure Investitionen zu tätigen. Diese Sorge ist unbegründet. Selbst wenn der Fahrplan aufzeigt, dass Ihre Fenster energetisch katastrophal sind und das Dach ungedämmt ist, löst das Vorhandensein des Papiers keinen Automatismus aus. Sie können den Plan theoretisch lesen, abheften und nie wieder ansehen. Es drohen keine Bußgelder, keine Rückforderung der Beratungszuschüsse und keine behördlichen Zwangsmassnahmen allein aufgrund des iSFP.
Die Ausnahme: Der iSFP-Bonus als “weicher Zwang”
Während es keinen gesetzlichen Zwang (“harten Zwang”) gibt, existiert ein ökonomischer Anreiz, der eine gewisse Bindungswirkung entfaltet. Dies ist der sogenannte iSFP-Bonus. Wenn Sie Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen, erhalten Sie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozentpunkten.
Hier ändert sich die Antwort auf die Frage “muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden” leicht: Wenn Sie diesen spezifischen Bonus in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie die Maßnahme exakt so umsetzen, wie sie im Fahrplan beschrieben wurde (oder energetisch gleichwertig/besser). Sie können nicht den Bonus für den Fenstertausch kassieren, aber dann Fenster einbauen, die den im iSFP geforderten U-Wert nicht erreichen. In diesem Szenario verpflichten Sie sich selbst durch den Förderantrag zur Einhaltung des Plans.
Abgrenzung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ein häufiges Missverständnis entsteht durch die Vermischung von iSFP und GEG. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet tatsächliche Nachrüstpflichten, die unabhängig von Förderungen oder Fahrplänen gelten.
- GEG-Pflichten: Austausch von Standardheizkesseln nach 30 Jahren, Dämmung von obersten Geschossdecken oder Rohrleitungen in unbeheizten Räumen. Diese Dinge müssen erledigt werden.
- iSFP-Empfehlungen: Dämmung der Außenfassade, Tausch der Fenster (sofern nicht kaputt), Einbau einer Lüftungsanlage. Diese Dinge können erledigt werden.
Der Sanierungsfahrplan wird die GEG-Pflichten zwar auflisten (als “sowieso-Maßnahmen”), er ist aber nicht die rechtliche Quelle dieser Pflicht. Wer sich detailliert über die gesetzlichen Mindestanforderungen informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aktuellen Gesetzestexte.
Strategische Relevanz: Warum Umsetzung oft sinnvoll ist
Auch wenn kein Zwang besteht, ist das Ignorieren des Fahrplans oft wirtschaftlich nachteilig. Eine Sanierung “frei Schnauze” führt häufig zu Bauschäden oder ineffizienten Systemen. Ein klassisches Beispiel ist der Einbau einer neuen Heizung in ein ungedämmtes Haus. Die Heizung muss dann sehr groß dimensioniert werden. Dämmt man Jahre später doch noch, ist die Heizung überdimensioniert, taktet zu oft und verschleißt schneller.
Der iSFP verhindert diese “Lock-in-Effekte”, indem er eine bauphysikalisch korrekte Reihenfolge vorgibt. Wer wissen möchte, wie man die Gewerke optimal aufeinander abstimmt, sollte sich intensiv mit der Reihenfolge der Gewerke bei der energetischen Sanierung beschäftigen. Nur so lässt sich Schimmelbildung vermeiden, die oft entsteht, wenn dichte Fenster auf ungedämmte Wände treffen.
Gültigkeitsdauer und Flexibilität für Eigentümer
Ein wesentlicher Vorteil des iSFP ist seine Langfristigkeit. Der Plan ist ab Erstellung für 15 Jahre gültig. Das bedeutet für Sie als Eigentümer eine enorme Entlastung. Sie müssen nicht sofort handeln. Sie können Investitionen ansparen oder auf Lebensphasen warten, in denen eine Baustelle besser passt (z.B. wenn die Kinder aus dem Haus sind).
Innerhalb dieser 15 Jahre können Sie jederzeit den iSFP “ziehen”, um den 5% Extra-Bonus bei der BAFA zu beantragen. Es ist auch möglich, Maßnahmen vorzuziehen. Wenn die Heizung unerwartet im dritten Jahr kaputtgeht, obwohl sie erst für das zehnte Jahr im Plan stand, kann die Maßnahme vorgezogen werden, ohne dass der Bonus verfällt – sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Regionale Besonderheiten bei der Umsetzung
Während der Fahrplan bundesweit genormt ist, unterscheidet sich die Umsetzung je nach Region erheblich. Handwerkerverfügbarkeit, Materialpreise und klimatische Bedingungen spielen eine Rolle. Ein Haus an der Küste benötigt einen anderen Feuchteschutz als ein Haus im Schwarzwald.
Gerade im Norden Deutschlands ist es ratsam, Experten hinzuzuziehen, die sich mit den lokalen Gegebenheiten auskennen. Für Eigentümer in Norddeutschland empfiehlt sich ein Blick auf die spezifischen Informationen zum Sanierungsfahrplan in Schleswig-Holstein. Hier erfahren Sie, wie regionale Förderprogramme des Landes eventuell mit dem Bundes-iSFP kombiniert werden können.
Fazit: Ein Werkzeug für Ihre Freiheit
Abschließend lässt sich festhalten: Die Angst vor einer Sanierungspflicht durch den iSFP ist unbegründet. Die Frage “muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden” kann entspannt verneint werden. Der Plan schränkt Ihre Freiheit nicht ein, er erweitert sie – nämlich um finanzielle Spielräume durch höhere Förderungen.
Er dient als neutrale Entscheidungsgrundlage. Er zeigt auf, was möglich ist, was sinnvoll ist und was es kostet. Die Entscheidung zur Umsetzung treffen allein Sie als Eigentümer, orientiert an Ihrem Budget und Ihren Wünschen. Lediglich wer Staatsknete in Form des iSFP-Bonus will, muss sich an die Spielregeln des Fahrplans halten. Für alle Details zu den aktuellen Förderrichtlinien lohnt sich stets ein Besuch auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Der iSFP ist ein freiwilliges Planungsinstrument (kein Zwang).
- Pflicht zur Umsetzung besteht nur, wenn der iSFP-Bonus (5% Extra) beantragt wird.
- Gesetzliche Sanierungspflichten (GEG) bestehen unabhängig vom Fahrplan.
- Der iSFP ist 15 Jahre gültig und bietet langfristige Planungssicherheit.
Nutzen Sie den iSFP als Kompass, nicht als Gesetzbuch.